Parkordnung Vergleich
Park Babelsberg und Neuer Garten haben unterschiedliche Regeln. Hier findest du einen detaillierten Vergleich, was wo erlaubt oder verboten ist – damit du deinen Besuch optimal planen kannst.
Park Babelsberg
UNESCO-Welterbe · Historischer Landschaftspark
Asphaltierte Hauptwege sind für Radfahrer freigegeben. Wanderwege und Uferweg Nord nur schieben.
Hunde sind willkommen, müssen aber angeleint sein. Hundekotbeutel mitbringen.
Große Liegewiesen laden zum Picknicken ein. Müll bitte mitnehmen.
Offenes Feuer und Grillen sind zum Schutz der historischen Anlage verboten.
Drohnenflüge sind in allen SPSG-Parks verboten. Bußgeld bis 5.000€.
Baden in der Havel ist nicht erlaubt. Keine Badeaufsicht, Strömung, Schiffsverkehr.
Private Fotos erlaubt. Kommerzielle Shootings benötigen Genehmigung der SPSG.
Neuer Garten
UNESCO-Welterbe · Englischer Landschaftsgarten
Ähnlich wie Park Babelsberg: Hauptwege ja, Wanderwege nein.
Hunde müssen angeleint sein. Besonders wichtig wegen Wasservögeln am Heiligen See.
Wiesen am Heiligen See sind beliebte Picknick-Spots.
Wie in allen SPSG-Parks: Kein offenes Feuer, kein Grillen.
Drohnenverbot gilt parkweit. Auch hier: Bußgeld bis 5.000€.
Baden im Heiligen See ist verboten. Naturschutzgebiet, keine Badeaufsicht.
Marmorpalais nur mit Führung zugänglich. Voranmeldung empfohlen.
Gemeinsamkeiten beider Parks
Beide Parks gehören zum UNESCO-Welterbe "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin" seit 1990.
Beide Parks sind frei zugänglich. Nur Schlossbesichtigungen kosten Eintritt.
Ganzjährig geöffnet von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Beide Parks werden von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) verwaltet.
Praktische Tipps
Achte auf die Beschilderung vor Ort. Bei Unsicherheit lieber schieben – Bußgelder werden konsequent verhängt.
Leinenpflicht gilt überall. Hundekotbeutel mitbringen – Spender sind rar.
Private Fotos jederzeit erlaubt. Für Hochzeits- oder Produktfotos SPSG kontaktieren.
Beide Parks: Baden verboten. Alternative: Strandbad Babelsberg (1,5 km südlich).